NoVAG § 6 Abs 6
Art 90 EG steht auch im Fall der Einfuhr eines Neufahrzeugs aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson der Erhebung eines 20%igen Zuschlags auf die Normverbrauchs-Grundabgabe entgegen.
VwGH 17. 12. 2009, 2009/16/0100
NoVAG § 6 Abs 6
Art 90 EG steht auch im Fall der Einfuhr eines Neufahrzeugs aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson der Erhebung eines 20%igen Zuschlags auf die Normverbrauchs-Grundabgabe entgegen.
VwGH 17. 12. 2009, 2009/16/0100