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Zuwendungsbesteuerung nach Zustiftung von Wohngrundstücken

SteuerrechtJudikaturRdW 2010/333RdW 2010, 315 Heft 5 v. 17.5.2010

EStG § 27 Abs 1 Z 7, § 93 Abs 2 Z 1 lit d

Haben sich die Stifter anlässlich der Übertragung der Liegenschaften keine Nutzungsrechte vorbehalten, so stellt die unentgeltliche Überlassung von den der Stiftung gewidmeten Grundstücken und Häusern an die Begünstigten (laut Stiftungszusatzurkunde "die Stifter und deren Angehörige") eine kapitalertragsteuerpflichtige Zuwendung dar.

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