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Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen?

SteuerrechtW. D.RdW 2010/325RdW 2010, 303 Heft 5 v. 17.5.2010

GmbH-Anteile eines Einzelunternehmens gehören unter anderem dann zu seinem notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Beteiligungsgesellschaft dazu dient, den Absatz des Einzelunternehmens in "besonderer" Weise zu fördern. Dazu genügt es, wenn das Einzelunternehmen 10 % bis 19 % seiner Umsätze mit dem Beteiligungsgeschäft erzielt.

Einem vom BFH entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

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