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Witwenpension: Beobachtungszeitraum für Einkommensvergleich nicht verfassungswidrig

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/322RdW 2010, 301 Heft 5 v. 17.5.2010

ASVG § 264

Es liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor, wenn zur Berechnung der Witwer-(Witwen-)pension in § 264 Abs 3 und Abs 4 ASVG auf das jeweilige Einkommen der Ehepartner in einem 2-jährigen bzw 4-jährigen Beobachtungszeitraum abgestellt wird. Trotz möglicher Härtefälle hat der Gesetzgeber damit seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten.

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