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Prozesskosten zur Abwehr einer Widerklage - keine IESG-Sicherung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/318RdW 2010, 299 Heft 5 v. 17.5.2010

IESG § 1 Abs 1 Z 4

Kosten des AN, die ihm als Bekl bei der Abwehr der Widerklage des früheren AG auf Zahlung einer vereinbarten Konventionalstrafe entstanden sind, sind nicht nach dem IESG gesichert.

OGH 19. 11. 2009, 8 ObS 12/09m

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