IESG § 1 Abs 1 Z 4
Kosten des AN, die ihm als Bekl bei der Abwehr der Widerklage des früheren AG auf Zahlung einer vereinbarten Konventionalstrafe entstanden sind, sind nicht nach dem IESG gesichert.
OGH 19. 11. 2009, 8 ObS 12/09m
IESG § 1 Abs 1 Z 4
Kosten des AN, die ihm als Bekl bei der Abwehr der Widerklage des früheren AG auf Zahlung einer vereinbarten Konventionalstrafe entstanden sind, sind nicht nach dem IESG gesichert.
OGH 19. 11. 2009, 8 ObS 12/09m