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KV-Wechsel bei Betriebsübergang

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/312RdW 2010, 297 Heft 5 v. 17.5.2010

AVRAG §§ 3, 4

ArbVG § 8

1. Im Falle eines Kollektivvertragswechsels ist eine fragmentarische Weitergeltung des früheren KollV für Bereiche, die im neuen KollV nicht geregelt sind, zu verneinen. Somit ist auch im Falle eines Kollektivvertragswechsels kraft Betriebsübergangs eine vollständige Ablösung des Veräußerer-KollV durch den Erwerber-KollV anzunehmen.

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