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Haftung des Herausgebers eines juristischen Loseblattwerks für inhaltliche Fehler?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/284RdW 2010, 278 Heft 5 v. 17.5.2010

ABGB § 1295 Abs 1, § 1299

Die Ansicht, dass der Herausgeber eines juristischen Loseblattwerks (hier: Juristenkalender) den Verlag bzw die Abonnenten nicht ausdrücklich auf einen ohnehin rechtzeitig korrigierten Fehler hinweisen muss, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision). Ob der Herausgeber den Abonnenten als Sachverständiger für inhaltliche Fehler haftet, bleibt offen.

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