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Keine nachvertragliche Aufklärungspflicht des Kunsthändlers über Fälschungsverdacht

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/283RdW 2010, 278 Heft 5 v. 17.5.2010

ABGB §§ 871, 932, 933, 1487

Es besteht keine nachvertragliche Pflicht des Kunsthändlers, den Käufer über den bei anderen, aus derselben Quelle stammenden Kunstwerken bestehenden Fälschungsverdacht zu informieren, um diesem die Geltendmachung von Irrtumsanfechtung und Gewährleistung innerhalb der Verjährungsfrist zu ermöglichen.

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