Das am 1. 1. 2009 in Kraft getretene KorrStrÄG 2009 hat die erst am 1. 1. 2008 in Kraft getretenen neuen Korruptionsdelikte für den privaten und für den öffentlichen Bereich nach heftigen Diskussionen erneut umgestaltet. Der Beitrag behandelt die Neuerungen.