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Auswirkungen des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 auf gesellschaftsvertraglich verankerte Aufgriffsrechte

WirtschaftsrechtDr. Gernot FellnerRdW 2010/278RdW 2010, 259 Heft 5 v. 17.5.2010

Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 - IRÄG 2010 - ist am 21. 4. 2010 im Nationalrat beschlossen worden. Zum Ministerialentwurf und zur Regierungsvorlage erfolgten bisher sowohl zustimmende als auch ablehnende Meinungsäußerungen in der Presse und im Schrifttum. Weitgehend unbemerkt geblieben ist bislang, dass § 25a IO idF IRÄG 2010 womöglich auch auf Gesellschaftsverträge und andere gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen anwendbar sein wird. Soweit überblickbar, haben Hoenig/Viehböck 11 Hoenig/Viehböck, "Die Presse", Rechtspanorama vom 29. 3. 2010, S. 9. als Erste auf diese möglichen Konsequenzen hingewiesen. Gespräche des Verfassers dieses Aufsatzes mit Firmenbuchrechtspflegern und Firmenbuchrichtern haben gezeigt, dass die sich aus § 25a IO für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen ergebenden Problemstellungen bei den Firmenbüchern noch kein Diskussionsthema sind. In diesem Aufsatz sollen die sich aus der möglichen Anwendbarkeit des § 25a IO auf Gesellschaftsverträge im Allgemeinen und auf die der firmenbuchgerichtlichen Prüfungspflicht unterliegenden GmbH-Gesellschaftsverträge im Besonderen ergebenden Auswirkungen untersucht werden.

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