Im Hinblick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Regelung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG auf AN ausländischer Betriebe in der EU und der Schweiz infolge der AN-Freizügigkeit verliert nach Ansicht des VwGH auch die Beschränkung auf die (Auslands-)Montage ihre sachliche Rechtfertigung. Da für ihn kein Grund mehr ersichtlich ist, AG von der Steuerbefreiung auszuschließen, wenn sie ihre AN zu anderen als den privilegierten Tätigkeiten ins Ausland entsenden, hat der VwGH an den VfGH den Antrag gestellt, die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG als verfassungswidrig aufzuheben. VwGH 22. 3. 2010, A 2010/0012 (2008/15/0184).