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Anfechtungsfrist bei Ausschreibungsunterlagen

WirtschaftsrechtJudikaturRA Dr. Matthias ÖhlerRdW 2010/234RdW 2010, 220 Heft 4 v. 19.4.2010

BVergG § 321 Abs 2

Fällt der letzte Tag der Frist für die Anfechtung der Ausschreibung rechnerisch auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder den Karfreitag, ist die Einbringung der Anfechtung am darauffolgenden Werktag rechtzeitig.

VwGH 10. 12. 2009, 2008/04/0140

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