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Anfechtungsfrist bei Ausscheiden per Telefax

WirtschaftsrechtJudikaturRA Dr. Matthias ÖhlerRdW 2010/233RdW 2010, 219 Heft 4 v. 19.4.2010

BVergG § 321 Abs 1

AVG § 33 Abs 2

Die Frist für die Anfechtung einer per Telefax übermittelten Ausscheidensentscheidung gemäß § 321 Abs 1 letzter Satz BVergG 2006 beginnt mit tatsächlicher Kenntnis der Entscheidung.

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