MedienG § 13 Abs 4
UWG § 25 Abs 3
Wurde eine Spitzenstellungsbehauptung wiederholt an auffälliger Stelle in einer Tageszeitung sowie in einem Online-Medium aufgestellt, hat das BerufungsG seinen Ermessensspielraum nicht überschritten, wenn es die Auffassung vertritt, der Zweck der Urteilsveröffentlichung (Aufklärung des Publikums über die Unlauterkeit dieser Spitzenstellungsbehauptung) verlange neben der Veröffentlichung in den beiden Publikationsmedien noch eine Veröffentlichung in einem weiteren Printmedium.