Nach Auffassung der Generalanwältin verstößt es gegen das Gemeinschaftsrecht, dass § 9a Abs 1 Z 1 UWG unentgeltliche Zugaben - von Ausnahmen abgesehen - verbietet (hier: mit dem Erwerb einer Zeitung verbundene Ermöglichung der Teilnahme an einem Gewinnspiel), ohne dass im Einzelfall der irreführende, aggressive oder sonst unlautere Charakter dieser Geschäftspraxis geprüft werden müsste. Schlussanträge vom 24. 3. 2010 zu EuGH C-540/08 , Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag. Zum Vorabentscheidungsersuchen des OGH 4 Ob 154/08p siehe RdW 2009/3.