Die kritische Befassung1 mit einer Entscheidung des UFS zur Abzugsfähigkeit einer Montblanc-Füllfeder und eines dazu passenden Montblanc-Etuis als Werbungskosten2 wurde von Puchinger 3 zum Anlass genommen, die vom UFS vertretene Ansicht zu unterstützen. Die im Mittelpunkt der Kontroverse stehenden Themen werden an dieser Stelle erneut einer kritischen Würdigung unterzogen.