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UFS zum Legat: Zurechnung der Einkünfte ab Todestag?

SteuerrechtRdW 2010/187RdW 2010, 173 Heft 3 v. 17.3.2010

Nach der Rechtsprechung des VwGH sind einem Legatar die Einkünfte grundsätzlich erst dann zuzurechnen, wenn der Erbe das vermachte Gut dem Legatar übertragen hat. Dem folgen auch die EStR.

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