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Verjährung von Entgeltansprüchen

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/175RdW 2010, 161 Heft 3 v. 17.3.2010

ABGB § 1486 Z 5, § 1489

1. In der Verletzung der Entgeltzahlungspflicht allein kann noch kein Verstoß des AG gegen seine Fürsorgepflicht liegen; es muss vielmehr ein besonderer Umstand dazutreten, der den Vorwurf rechtfertigt, der AG habe in vorwerfbarer Weise - über den Verzug mit den geschuldeten Entgeltzahlungen (hier: Zulagen) hinaus - die vermögensrechtlichen Interessen des AN verletzt.

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