Erste Rechtsprechung zur saisonalen Betriebssperre, die in den Zeitraum der krankheitsbedingten Betriebsunterbrechung fällt
VersVG § 55
Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers (hier: Betriebshaftpflichtversicherers) ist, dass der Schaden als Folge der versicherten Gefahr eingetreten ist. Es stellt daher keinen Versicherungsfall der Betriebsunterbrechungsversicherung dar, wenn die versicherte Arbeitsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin in die alljährliche saisonale Betriebssperre fällt. Eine Versicherungsleistung für diese Zeit der nicht krankheitsbedingten Betriebssperre würde - mangels gegenteiliger Vereinbarung - gegen das versicherungsrechtliche Bereicherungsverbot verstoßen.