UWG § 1
ZPO § 502 Abs 1
Es liegt eine wettbewerbswidrige "glatte Übernahme" vor, wenn genehmigungslos systematisch Stellenanzeigen einer Internetplattform mittels eines "Spider"-Programms "abgesaugt" werden, um sie in der Folge auf die eigene Internetplattform zu stellen. Für die Beurteilung der Unlauterkeit des Verhal-