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Streitwertzusammenrechnung bei gleichzeitiger Anfechtung mehrerer Gesellschafterbeschlüsse

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/154RdW 2010, 149 Heft 3 v. 17.3.2010

JN § 55 Abs 1 Z 1

Werden sechs in derselben Generalversammlung gefasste Beschlüsse angefochten, wobei jeweils dieselben Anfechtungsgründe geltend gemacht werden, liegt ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang vor, sodass die Streitwerte gem § 55 Abs 1 Z 1 JN zusammenzurechnen sind.

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