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Produkthaftung für Infrarotkabine - keine Warnung vor Verbrennungsgefahr

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/147RdW 2010, 146 Heft 3 v. 17.3.2010

PHG § 5 Abs 1

Die Auffassung, dass der Hersteller einer Infrarotwärmekabine im Rahmen seiner Instruktionspflichten vor der Gefahr von Verbrennungen warnen muss, die bei Benützern mit fehlendem oder herabgesetztem Schmerzempfinden bestehen kann, ist vertretbar (Zurückweisung des Rekurses).

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