Juristen sind autoritätsgläubige Leute. Wer sich auf den BGH oder die herrschende Meinung berufen kann, wird behandelt, als hielte er damit schon Argumente in Händen - obwohl er meist nur mehr oder weniger schlecht passende Zitate besitzt. Ein Satz wie: "Der Montag folgt auf den Sonntag" erscheint dem Juristen nackt und trivial. Derselbe Satz erhält durch Zitate juristischen Adel, z. B.: "Der Montag (dazu RGSt 7, 14; 13, 26; BVerfGE 17, 8) folgt (a. M. Müller-Seibermann in: NJW 77, 1788 ‚schließt sich an‘ - dagegen treffend AG Dietzenbach in: Kritische Justiz 78, 55) auf den Sonntag (h. M. entgegen der Sonntagsvorausgehungstheorie, die auf Savigny zurückgeht, aber bereits durch Ihering in seiner Schrift ‚Der Kampf um den Montag‘, Leipzig 1859, widerlegt wurde. Zum Ganzen auch Baumann: Sonntag, Montag und was dann? Kritische Gedanken zur Woche, Berlin 1977)."