vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Doppelbestrafungsverbot nach Art 54 SDÜ - Abgabenhehlerei und Verkürzung der Tabaksteuer

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/131RdW 2010, 126 Heft 3 v. 17.3.2010

Das in Art 54 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) enthaltene Verbot der Doppelbestrafung entfaltet im Hinblick auf eine behördliche Verfahrenseinstellung in einem anderen Mitgliedstaat dann keine Sperrwirkung in Österreich denselben Sachverhalt betreffend, wenn die Verfahrenseinstellung nach dem Recht dieses anderen Mitgliedstaates kein Hindernis für eine weitere Strafverfolgung wegen derselben Tat darstellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte