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Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

SteuerrechtDr. Verena Hörtnagl-SeidnerRdW 2010/116RdW 2010, 114 Heft 2 v. 17.2.2010

In Zeiten steigender Energiepreise erfreuen sich Solar- und Photovoltaikanlagen zunehmender Beliebtheit. Die Anlagen erzeugen umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, helfen Stromkosten zu sparen und wecken bei vielen Eigenheimbesitzern das Bewusstsein, mit elektrischer Energie sparsam umzugehen. Im Regelfall vermögen derartige Anlagen den Bedarf eines privaten Haushaltes nicht vollständig zu decken. Viele Anlagenbesitzer speisen den selbstproduzierten Strom im Rahmen einer Abnahmegarantie teilweise (Überschusseinspeiser)11Beim Überschusseinspeiser dient die erzeugte Energie dem Eigenbedarf, nur der überschüssige Strom gelangt in das öffentliche Netz; vgl Larnhof, SWK 2009, 687. oder zur Gänze (Volleinspeiser)22Volleinspeiser liefern die gesamte erzeugte Energie in das öffentliche Netz. Der für den Eigenbedarf benötigte Strom stammt zur Gänze aus dem öffentlichen Netz. in das öffentliche Netz ein; bei Bedarf kaufen sie Strom zu.

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