Aus einer anfänglich nicht ganz ernst gemeinten Fragestellung heraus entstanden, eröffnet dieser Beitrag einen ungewöhnlichen Querschnitt durch arbeitsrechtliche Probleme und Lösungen der jüngeren Rsp. Insbesondere im Zusammenhang mit der Entgeltbemessung von überlassenen Arbeitskräften, der Ausgliederung aus dem öffentlichen Dienst, der Kürzung von Betriebspensionen und bei einem sogenannten Scheindienstverhältnis wurde die Frage nach der Unzulässigkeit des "Rosinenpickens" aufgeworfen.