GmbHG § 15 Abs 1
JN § 1
Die Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH (hier: Bundestheater-Holding GmbH) und die allenfalls nötige, vorgelagerte Ausschreibung dieser Stelle nach dem Stellenbesetzungsgesetz ist dem Privatrecht zuzuordnen. Mangels angeordneter verwaltungsbehördlicher Sonderkompetenz sind Streitigkeiten iZm behaupteten Verletzungen von Ausschreibungspflichten nach dem Stellenbesetzungsgesetz/Bundestheaterorganisationsgesetz vor den ordentlichen Gerichten im Zivilrechtsweg auszutragen.