AußStrG §§ 2, 45, 48
ZPO § 17
Die Zurückweisung der Nebenintervention in einem Außerstreitverfahren ist gem § 45 AußStrG selbstständig mit Rekurs anfechtbar, weil es sich um keine bloß verfahrensleitende Entscheidung handelt. Das Rechtsmittelverfahren ist einseitig.