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Keine Nebenintervention im Außerstreitverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/94RdW 2010, 88 Heft 2 v. 17.2.2010

AußStrG §§ 2, 45, 48

ZPO § 17

Die Zurückweisung der Nebenintervention in einem Außerstreitverfahren ist gem § 45 AußStrG selbstständig mit Rekurs anfechtbar, weil es sich um keine bloß verfahrensleitende Entscheidung handelt. Das Rechtsmittelverfahren ist einseitig.

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