Ein guter Jurist hat seine Methode, aber er redet nicht darüber.
Ernst Rabel (zitiert nach Fikentscher, Methode des Rechts in vergleichender Darstellung, Band I [1975] 10)
Dieser gern zitierte Satz hat nur einen Haken: Wer nie über Methodenlehre spricht, beschäftigt sich meist auch nicht mit ihr, was wiederum dazu führt, dass er sie auch nicht beherrscht. Dem, der wissend schweigen möchte, sei die äußerst unterhaltsam geschriebene Methodenlehre Kramers (soeben in der 3. Auflage erschienen) ans Herz gelegt.