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Bösgläubigkeit des Markenanmelders - Goldhasenstreit noch nicht beendet

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2010/65RdW 2010, 65 Heft 2 v. 17.2.2010

Hat der Markenanmelder im Zeitpunkt der Markenanmeldung nicht gewusst, dass verwechselbar ähnliche Konkurrenzprodukte (hier: Schokoladeosterhasen) auf den Markt gebracht werden, ist ein bösgläubiger Markenrechtserwerb von vornherein ausgeschlossen. Da die Bösgläubigkeit im vorliegenden "Goldhasenstreit" jedoch nicht abschließend beurteilt werden konnte, wurde dem BerufungsG vom OGH die neuerliche Entscheidung aufgetragen. OGH 22. 9. 2009, 17 Ob 17/09p.

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