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Zuschreibungen von Beteiligungen - Keine Frage für den EuGH

SteuerrechtMag. Christoph Schlager, Bundesministerium für FinanzenRdW 2010/57RdW 2010, 53 Heft 1 v. 23.1.2010

In seinem Erkenntnis vom 22. 4. 2009, 2007/15/0074, hat der VwGH erkannt, dass für das Bestehen einer Zuschreibungspflicht keine Identität der Gründe für die frühere außerplanmäßige Abschreibung mit den Ursachen für die Wertaufholung gegeben sein muss. Marchgraber/Titz 11 Marchgraber/Titz, Zuschreibung von Beteiligungen - Eine Frage für den EuGH? ÖStZ 2009, 560. kritisieren, dass der VwGH den diesbezüglichen langjährigen Meinungsstreit ohne Vorlage an den EuGH gelöst hat, obwohl der Inhalt von § 208 Abs 1 UGB auf die EG-Bilanzrichtlinie zurückgeht. Dieser Beitrag soll aufzeigen, dass die Vorgangsweise des VwGH gerechtfertigt ist.

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