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VwGH: Verlustvortragsbegrenzung greift auch bei Übergangsgewinnen

SteuerrechtRdW 2010/54RdW 2010, 50 Heft 1 v. 23.1.2010

Die Begrenzung des Verlustvortrages auf 75 % der Einkünfte nach § 2 Abs 2b EStG kommt auch dann zur Anwendung, wenn ein Übergangsgewinn entstanden ist.

Ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner erzielte in den Jahren 1999 und 2000 vortragsfähige (Anlauf)Verluste (2.595.586 Schilling für 1999 und 3.303.742 Schilling für 2000).

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