Die Begrenzung des Verlustvortrages auf 75 % der Einkünfte nach § 2 Abs 2b EStG kommt auch dann zur Anwendung, wenn ein Übergangsgewinn entstanden ist.
Ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner erzielte in den Jahren 1999 und 2000 vortragsfähige (Anlauf)Verluste (2.595.586 Schilling für 1999 und 3.303.742 Schilling für 2000).