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Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters gegen Gesellschaft

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/33RdW 2010, 25 Heft 1 v. 23.1.2010

GmbHG § 22 Abs 2

Dem GmbH-Gesellschafter steht grundsätzlich ein nicht näher zu begründender umfassender Informationsanspruch gegen die Gesellschaft zu. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der GmbH-Gesellschafter dieses Individualrecht rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt, etwa wenn er die Erlangung von (wettbewerbsrelevanten) Geschäftsinformationen anstrebt, die er für ein (sein) Konkurrenzunternehmen benötigt oder verwenden will.

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