vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschädigung eines Lkw beim offenen Transport mittels "Rollender Landstraße"

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/30RdW 2010, 23 Heft 1 v. 23.1.2010

EBG § 94 Abs 3 lit a, § 95 Abs 2

Um die Haftungsbefreiung nach § 94 Abs 3 lit a EBG in Anspruch nehmen zu können (keine Haftung bei Beförderung in offenen Wagen), muss die Eisenbahn zumindest den Prima-facie-Beweis erbringen, dass sich eine der Beförderung im offenen Wagen immanente Gefahr verwirklicht hat, dh dass der Schaden bei Einsatz eines gedeckten Wagens nicht (oder nicht in diesem Umfang) entstanden wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte