LGVÜ: Art 17
Dass im internationalen Seerecht ein Handelsbrauch darüber besteht, dass in Konnossemente Gerichtsstandsklauseln aufgenommen werden, ist allgemein anerkannt und kann als notorisch gelten.
OGH 8. 7. 2009, 7 Ob 18/09m
LGVÜ: Art 17
Dass im internationalen Seerecht ein Handelsbrauch darüber besteht, dass in Konnossemente Gerichtsstandsklauseln aufgenommen werden, ist allgemein anerkannt und kann als notorisch gelten.
OGH 8. 7. 2009, 7 Ob 18/09m