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Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses - Pflichten des Geschäftsführers

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/27RdW 2010, 21 Heft 1 v. 23.1.2010

FBG § 24

UGB §§ 277 ff, 283

Der Geschäftsführer muss die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses zwar nicht selbst machen, er kann sich wegen der nicht rechtzeitigen Einreichung des Jahresabschlusses aber nicht entschuldigen, solange er nicht nachweislich alles unternommen hat, um die rechtzeitige Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten.

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