vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsanwalt als Vertragserrichter - keine Pflicht zur Prüfung bereits getroffener Vereinbarungen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/26RdW 2010, 21 Heft 1 v. 23.1.2010

ABGB § 1295 Abs 1, § 1299

RAO § 9

Wenn ein Rechtsanwalt mit der Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde für einen bereits abgeschlossenen Liegenschaftskaufvertrag beauftragt wird, hat er die Vereinbarungen entsprechend zu formulieren und sinnvolle Ergänzungen vorzunehmen. Es ist aber nicht seine Aufgabe, auf Abänderungen hinzuwirken oder einen Teil von der Vertragsunterfertigung abzuhalten. Die Ansicht, dass der Rechtsanwalt in diesem Fall auch nicht zu überprüfen hat, ob die von den Parteien vereinbarte Bebaubarkeit tatsächlich gegeben ist, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte