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Verbandsklage: Unzulässige AGB einer Bank

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/21RdW 2010, 19 Heft 1 v. 23.1.2010

KSchG §§ 28, 29

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat die Wortfolge "Wert zum Monatsletzten" keine andere Bedeutung als "Wert des Monatsletzten" oder "Wert am Monatsletzten"; bei bestimmten Konstellationen besteht nach der Zinsanpassungsklausel der vorliegenden AGB für den "Monatsletzten" jedoch kein Wert,

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