vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2010

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/12RdW 2010, 2 Heft 1 v. 23.1.2010

Die Höhe der Ausgleichstaxe gem § 9 Abs 2 BEinstG beträgt für das Kalenderjahr 2010 monatlich 223 EUR für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre (2009: 220 EUR). BGBl II 2009/435.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte