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SV-Verzugszinsen ab 2010

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/11RdW 2010, 2 Heft 1 v. 23.1.2010

Die Verzugszinsen für ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2010 6,01 % (2009: 6,94 %).

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