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Witwenpension: Berechnung für Witwe eines selbstständig Erwerbstätigen

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/10RdW 2010, 2 Heft 1 v. 23.1.2010

Erstmals hatte sich der OGH mit der Frage zu beschäftigen, ob nach § 264 Abs 5 Z 1 ASVG iVm § 91 Abs 1 Z 2 ASVG zu den Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Gewinn auch die vorgeschriebenen und geleisteten SV-Beiträge zu zählen sind. Der OGH hegt in diesem Zusammenhang keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlagen bei unselbstständig Erwerbstätigen vom Bruttoentgelt des Versicherten inklusive Sonderzahlungen auszugehen ist, während bei selbstständig Erwerbstätigen die erzielten Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen sind und somit die vorgeschriebenen und bezahlten SV-Beiträge nicht einzubeziehen sind. Bei den Versicherungen nach dem ASVG, dem GSVG, dem BSVG und den anderen Sozialversicherungsgesetzen handelt es sich nämlich jeweils um geschlossene Systeme, die Regelungen für die jeweils einbezogenen Risikogemeinschaften treffen, wobei auch die Finanzierung des Aufwandes unterschiedlich ist. Demgemäß ist ein Vergleich der Lage der nach dem GSVG und dem BSVG Versicherten mit den nach dem ASVG Versicherten in Bezug auf einzelne Rechtsfolgen nur unter besonderen Umständen zulässig, die hier aber nicht zutage getreten sind. OGH 11. 8. 2009, 10 ObS 90/08w.

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