GrStG §§ 1, 12, 19, 20
BewG §§ 20, 21, 53, 55
Die Berechnung der Grundsteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Zwar findet die Berechnung auf Basis der veralteten Einheitswerte statt. Es handelt sich aber - anders als bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer und bei der nunmehr in Zweifel gezogenen Berechnung der Stiftungseingangssteuer (vgl VfGH 28. 9. 2010, B 1473/09) - um ein Problem, das ausschließlich das Grundvermögen betrifft. Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen stoßen deshalb nicht aufeinander.