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Dauer der Probezeit eines Lehrlings bei Berufsschulbesuch

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/795RdW 2010, 791 Heft 12 v. 16.12.2010

Erste Rsp zu § 15 Abs 1 erster Satz BAG idF BGBl I 2008/82

BAG § 15 Abs 1

Besucht ein Lehrling während der 3-monatigen Probezeit die Berufsschule, kommt es dadurch nicht zu einer Verkürzung der Probezeit auf die ersten 6 Wochen, in denen der Lehrling im Betrieb gearbeitet hat. Selbst wenn somit der Lehrling vor dem Berufsschulbesuch bereits mindestens 6 Wochen im Betrieb beschäftigt war, kann der AG das Lehrverhältnis innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Lehrverhältnisses ohne Grund einseitig auflösen.

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