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Arbeitszeiten - Grenzen des Direktionsrechts des DG

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/794RdW 2010, 790 Heft 12 v. 16.12.2010

ABGB §§ 861, 1151

1. Im Rahmen seines Direktionsrechts kann der DG eine Änderung des zeitlichen Verhältnisses einzelner Tätigkeiten zueinander anordnen (hier: Verkürzung der Vorbereitungszeiten vor dem eigentlichen Fahrdienst von 15 auf 7 Minuten und der Nachbereitungszeiten nach dem Fahrdienst von 10 auf 3 Minuten).

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