KO: § 31 Abs 1 Z 2
Die Rückführung der Überziehung eines Kontokorrentkredits der Gemeinschuldnerin (einer Kommanditgesellschaft) durch einen ihrer Komplementäre, der zugleich Schuldner der KG ist, ist mangels Befriedigungstauglichkeit nicht nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO anfechtbar, wenn