KO: § 31 Abs 1 Z 2 erster und zweiter Fall
RAO § 19 Abs 1
Hat ein Rechtsanwalt in Kenntnis des Konkursantrags innerhalb von 6 Monaten vor Konkurseröffnung über das Vermögen einer GmbH einen Kaufvertrag über den Verkauf ihrer Liegenschaft errichtet und ist dem Anwalt in diesem Vertrag das Recht eingeräumt worden, einen nach Abdeckung der Hypothekarverbindlichkeiten auf der Liegenschaft noch verbleibenden Restkaufpreis zur Abdeckung älterer Honorarforderungen einzubehalten, ist die vom Anwalt erlangte Sicherung bzw Deckung nach § 31 Abs 1 Z 2 KO (jetzt: § 31 Abs 1 Z 2 IO) anfechtbar, obwohl das rechtsgeschäftlich erworbene Zurückbehaltungsrecht zugleich ein gesetzliches (§ 19 Abs 1 RAO) ist.