RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 1
UrhG § 18 Abs 3
Die RL 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Info-RL) setzt einen europarechtlich einheitlichen Öffentlichkeitsbegriff voraus. Sie ist nur auf Sachverhalte mit einem vorliegenden Distanzelement anwendbar.