RL 2001/29/EG : Art 5 Abs 2 Buchstabe b
Die "Abgabe für Privatkopien" auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung darf nicht Unternehmen und Freiberuflern auferlegt werden, die diese Vervielfältigungsmedien eindeutig zu anderen Zwecken als der Anfertigung von Privatkopien verwenden.