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WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/781RdW 2010, 778 Heft 12 v. 16.12.2010

UWG: § 1 Abs 1 Z 1 und Abs 3 Z 2, § 2, Anhang Z 10

1. Auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht kommt sozialversichungsrechtlichen Gesamtverträgen der Charakter eines Gesetzes im materiellen Sinn zu, sodass ein Verstoß gegen eine Bestimmung des Gesamtvertrages in die lauterkeitsrechtliche Fallgruppe "Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch" einzuordnen ist.

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